26.03.2008
Händler haftet für Reifen an Gebrauchtfahrzeugen
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf folgenden juristischen Sachverhalt hin:
Wer als Händler ein leistungsstarkes Gebrauchtfahrzeug verkauft, haftet bei einem Unfall, der durch z.B. überalterte Reifen verursacht wird, auch für daraus resultierende Schäden. In einem auf Motorräder übertragbaren Fall hatte ein Händler einen Ferrari mit überalterten Reifen verkauft. Ein Reifen platzte während der Fahrt, so dass es zum einem Unfall mit Totalschaden kam.
Der Bundesgerichtshof (AZ VIIIZR386/02) verurteilte den Händler auf Schadenerstz, da der Händler im Rahmen der Ihm obliegenden Sorgfaltspflicht hätte erkennen müssen, dass der Reifen zwar den technischen Daten entsprachen, aber aufgrund Ihres Alters zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht mehr uneingeschränkt verkehrssicher waren
Wer als Händler ein leistungsstarkes Gebrauchtfahrzeug verkauft, haftet bei einem Unfall, der durch z.B. überalterte Reifen verursacht wird, auch für daraus resultierende Schäden. In einem auf Motorräder übertragbaren Fall hatte ein Händler einen Ferrari mit überalterten Reifen verkauft. Ein Reifen platzte während der Fahrt, so dass es zum einem Unfall mit Totalschaden kam.
Der Bundesgerichtshof (AZ VIIIZR386/02) verurteilte den Händler auf Schadenerstz, da der Händler im Rahmen der Ihm obliegenden Sorgfaltspflicht hätte erkennen müssen, dass der Reifen zwar den technischen Daten entsprachen, aber aufgrund Ihres Alters zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht mehr uneingeschränkt verkehrssicher waren