13.02.2020

    Information zu neuen Freigaberegeln bei der Umrüstung von Motorradreifen

    Rechtliche Änderungen: Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk) und METZELER Motorradreifen informieren über neue Freigaberegeln bei der Umrüstung von Motorradreifen

    Die Änderung der bisherigen Praxis basiert auf einer Klarstellung der Rechtslage, die im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (Ausgabe 15/2019) veröffentlicht wurde (verfügbar unter: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html). Die bisherige rechtliche Situation bei der Reifenumrüstung an Motorrädern war wie folgt: Viele Reifenkombinationen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, konnten ohne Eintragung oder Abnahme durch technische Dienste gefahren werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitgeführt wurde.
    Künftig gilt: Eine herstellerseitige Bereifungsempfehlung oder Unbedenklichkeits-bescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden. Vielmehr ist nun eine kostenpflichtige Begutachtung erforderlich bei Reifen, die seit Beginn des Jahres hergestellt wurden und vom Jahr 2025 an bei allen Reifen. Wenn an einem Motorrad eine abweichende Rad-/Reifenkombination montiert wird, die nicht in den Papieren eingetragen ist, erlischt die Betriebserlaubnis. Zur Wiedererlangung ist dann eine Vorführung und Abnahme bei technischen Diensten sowie eine anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich.
    Die eingetragenen Rad-/Reifenkombinationen dürfen an Krafträdern mit EU-Zulassung unabhängig vom Reifenhersteller oder -typ ohne jede Bescheinigung bereift und gefahren werden, wenn eine Typengenehmigung nach UN-ECE R 75 vorliegt.
    Wie Stephan Rau, Technischer Geschäftsführer beim wdk, erläutert, werden die Reifenhersteller ihre Bescheinigungen zukünftig in „Serviceinformationen“ und „Herstellerbescheinigungen“ unterteilen: „Die Serviceinformation dient als Nachweis, dass eine Bereifungskombination zur Ausrüstung eines Kraftrades geeignet ist, wenn die eingesetzten Rad-/Reifenkombinationen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Die Herstellerbescheinigung dokumentiert die Eignung auch im Falle einer abweichenden Rad-/Reifenkombination und kann als Grundlage bei der Vorführung und Abnahme bei der Technischen Überwachungsorganisation dienen. Allerdings stellt die Herstellerbescheinigung keine Garantie dafür da, dass die darin genannte Bereifung durch die technischen Dienste abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.“ Der wdk empfehle dringend, weiterhin nur solche Reifenkombinationen an Motorrädern zu verbauen, für die auch eine entsprechende Eignungsbestätigung besteht.
    Frank Facher, Leiter Trade und Consumer Marketing bei METZELER, ergänzt: „Die von uns als Reifenhersteller herausgegebenen Dokumente sind nach wie vor eine wichtige Grundlage, um beurteilen zu können, ob ein Reifen auf einem bestimmten Motorradtyp die gewünschte Performance und beste Sicherheit bietet. Bei Umrüstungen, die mit einer anderen Reifendimension einhergehen, fungieren unsere Bescheinigungen nun als Prüfgrundlage für TÜV, Dekra und Co. Wie schon bei den bisher verwendeten Freigabedokumenten werden wir auch die zukünftigen Serviceinformationen und Herstellerbescheinigungen so schnell wie möglich bereitstellen, damit unsere Kunden immer mit den für sie am besten passenden Reifen unterwegs sein können.“

    (Quelle: Metzeler)

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