01.12.2010

    Neue Winterreifenpflicht gilt auch für Zweiräder

    Motorradfahrer, die auch in den Wintermonaten mit ihrer Maschine unterwegs sein möchten, müssen darauf achten, dass ihre Bereifung auch an die jeweilige Wettersituation angepasst ist.
    Laut StVO darf künftig "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).
    Da die Rede von Kraftfahrzeugen ist, gilt diese Regelung somit bis auf weiteres auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler.
    Wichtig ist zu unterscheiden, dass nicht die Rede von einer generellen Winterreifenpflicht besteht. Wer also wintertags bei Wetterverhältnissen unterwegs sein möchte, die nicht in das oben beschriebene Raster gehören, dem steht mit seiner „herkömmlichen“ Bereifung nichts im Weg.


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