Reifenalter und DOT

    Lieber Motorradfahrer,

    immer wieder „geistern“ seit einiger Zeit Kommentare und Meinungen zur Alterung von Motorradreifen durch (Fach-) Presse und Foren.

    Grundsätzlich ist die so genannte Alterung von Reifen ein chemischer und physikalischer Prozess, der sehr langsam abläuft, sofern die neuen und ungebrauchten Reifen ununterbrochen sachgemäß gelagert werden.


    Erfolgt die Lagerung gemäß den empfohlenen Bedingungen (z.B. kühl, trocken, nicht direktem Sonnenlicht, Chemikalien oder sonstiger Ozoneinwirkung ausgesetzt), wird der Reifen seine ausgewogenen Produkteigenschaften über einen langen Zeitraum beibehalten.


    Ein sachgemäß gelagerter, ungebrauchter Reifen kann bis zu 5 Jahren nach seinem Produktionsdatum ohne Einschränkung wie ein Neureifen eingesetzt werden.


    Die Gewährleistungsfrist beginnt hierbei erst mit dem Kaufdatum des Reifens und gilt
    vollkommen unabhängig vom Produktionsdatum des Motorradreifens.

     

    Das Alter von Motorradreifen lässt sich anhand der DOT-Nummer bestimmen. Man findet diese Nummer auf der Seite des Motorradreifens.

    Beispiel:
    DOT EB V3 BRD 1200

    Die DOT-Nummern seit dem Jahr 2000 sind vierstellig. Seit 1. Januar 2000 werden DOT-Nummern vierstellig angegeben. Die ersten beiden Ziffern geben die Kalenderwoche an, die letzten beiden Ziffern das Produktionsjahr.

    Beispiel:
    2305 = 23. Kalenderwoche 2005

    DOT
    Die Abkürzung DOT steht für das „United States Department of Transportation" (USA). Ein so bezeichneter Reifen entspricht gesetzlich den US-Bestimmungen.

    Testergebnisse: alte Reifen gegen neue Reifen

    Der Reifenhersteller METZELER hat einen fünf Jahre alten sowie einen frisch produzierten Satz Motorradreifen unter Rennbedingungen getestet und die Ergebnisse verglichen. Der fünf Jahre alte Reifen war fachgerecht gelagert worden. Der alte wie auch der neue Reifensatz wurde über 200 km eingefahren und mit demselben Motorrad auf der Teststrecke Vizola über 5 Runden getestet. Die Unterschiede bei den Rundenzeiten waren zwischen alten und neuen Reifen so klein, dass es keinen eindeutigen Sieger gab und ein Qualitätsunterschied in der Praxis nicht feststellbar war.
    [Quelle: METZELER Technikseminar 2004]

    Gerichtliche Urteile und Empfehlungen der Fachverbände

    Nach folgender Zeit gelten Reifen noch als neuwertig.

    BRV 3 Jahre nach Produktionsdatum
    (BRV: Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)

    ADAC:

    2 Jahre nach Produktionsdatum
    AG Worms: 2 Jahre Lagerung nach Produktionsdatum
    (Amtsgericht Worms, Entscheidung v. 03.12.1992, DAR 1993, 303)
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