Freigaben Motorradreifen

    Reifenfreigaben

    Motorradreifen von Michelin, Pirelli, Dunlop, Bridgestone, Continental, Avon, Mitas, Heidenau, Metzeler etc. besitzen in Deutschland, wo die gesetzlichen Vorgaben besonders anspruchsvoll sind, viele Reifenfreigaben diverser Motorrad-Fahrzeughersteller.

    Mit inzwischen über 2.300 Herstellerfreigaben ist zum Beispiel Pirelli seit Jahren einer der weltweit erfolgreichsten Reifenhersteller im Erstausrüstungsgeschäft. Entsprechend markierte Reifen sind das Ergebnis intensiver gemeinsamer technologischer Entwicklungsarbeit mit den Premium-Fahrzeugherstellern Europas und Garant für optimale Fahreigenschaften.

    Unbedenklichkeitsbescheinigung für Motorradreifen

    Bei den meisten Motorrädern ist neben der Reifengröße auch ein Reifenfabrikat in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Oftmals gibt es aber Alternativen anderer Hersteller oder neue Reifenmodelle, die den Wünschen und Bedürfnissen der Fahrer eher entsprechen als die eingetragene Serienbereifung. Motorradfahrer, die umgerüstet haben oder umrüsten wollen, werden immer wieder durch falsche Informationen verunsichert.

    Die Fabrikatsbindung hat in Deutschland nach wie vor seine Gültigkeit und ist zulässig. Ist in den Fahrzeugpapieren ein Reifenfabrikat eingetragen, so ist dieses Fabrikat zunächst bindend. Motorrad- und Reifenhersteller testen jedes Jahr Hunderte von Reifen. Hierbei werden Motorräder mit allen erdenklichen Reifenkombinationen in Fahrsituationen und Grenzbereiche gebracht, in die normale Motorradfahrer kaum vorstoßen.

    Erst wenn das Testprogramm zur vollsten Zufriedenheit absolviert ist, erteilen die Fahrzeug- und Reifenhersteller die Freigabe in Form von Hersteller- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ein für ein bestimmtes Motorrad freigegebenes Fabrikat kann bedenkenlos gefahren werden, wenn die Größenbezeichnungen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen.

    Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhält der Motorradfahrer bei den Fahrzeug- oder Reifenherstellern. Die nunmehr freigegebenen Reifen müssen nicht eingetragen werden! Neue Reifen unterliegen für Ihre Produktion seit dem 01.01.1998 einer Bauartengenehmigungspflicht. Beim Vorliegen einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung sind sie deswegen von einer Anbauabnahme und einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere befreit.

    Aus der Hersteller- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung geht hervor, dass bei der ordnungsgemäßen Verwendung der Reifen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. D.h. das Motorrad befindet sich hinsichtlich der Reifenumrüstung im vorschriftsmäßigen Zustand und die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen. Es darf also zu keiner Beanstandung bei einer Verkehrskontrolle kommen. Sie sollten jedoch die Bescheinigung stets bei sich führen.

    Quelle: IVM e.V.

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